Rollladen-Angebote: Austausch und Nachrüstung klar besprechen
So klärt dein Rollladenbetrieb Änderungen nach dem Angebot, hält den gewünschten Bestand fest und vermeidet widersprüchliche Angebotsfassungen.
Nach dem Rollladenangebot sagt ein Interessent: „Dann machen wir lieber alles elektrisch.“ Für dein Büro klingt das nach einer Änderung der Bedienung, für den Außendienst vielleicht nach vollständigem Austausch. Bevor dein Betrieb neu kalkuliert, braucht ihr eine gemeinsame Bedeutung dieses Satzes. Eine gute Angebotsbesprechung erhält die bereits geklärten Wünsche und grenzt die tatsächliche Änderung ein.
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Die besprochene Fassung als Ausgangspunkt nehmen
Öffne das Angebot, das dem Kunden vorliegt, und nenne sein Datum. Frage, an welcher Position er etwas ändern möchte. Verwende dieselben Raum- oder Fensterbezeichnungen wie im Angebot. „Im Schlafzimmer“ ist hilfreicher als eine neue Sammelbezeichnung wie „oben“, wenn dort unterschiedliche Leistungen angeboten sind.
Unterscheide dabei drei Aussagen: Der Kunde möchte vorhandene Teile behalten; er möchte eine bestimmte Leistung ändern; oder er versteht noch nicht, was die Position umfasst. Eine Verständnisfrage ist zunächst Anlass für eine Erklärung. Sie ist noch kein Auftrag, das Angebot auf einen anderen Leistungsumfang umzuschreiben.
Bestand und Bedienung getrennt zurückspiegeln
Fasse die gewünschte Änderung in zwei kurzen Sätzen zusammen: „Diese vorhandenen Rollläden möchtest du möglichst behalten. Ändern soll sich hier die Bedienung.“ Bei einem Austausch benennst du ebenso deutlich, dass sich der Wunsch auf eine Erneuerung bezieht. Bestätige nur den Kundenwunsch, solange die fachliche Umsetzbarkeit noch offen ist.
Für deine Gesprächsnotiz reichen vier Einträge je betroffener Position:
- Bezeichnung aus der aktuellen Angebotsfassung.
- Bisher angebotene Leistung.
- Gewünschte Änderung in den Worten des Kunden.
- Noch erforderliche Fachklärung und zuständige Person.
Ergänze die Notiz nach der fachlichen Rückmeldung um das Ergebnis. So erkennt dein Team beim nächsten Gespräch, welcher Änderungswunsch bereits geklärt ist und welche Antwort dem Kunden noch fehlt.
Eine einzelne Änderung im Zusammenhang erklären
Angenommen, im Angebot stehen zwei Austauschpositionen im Wohnzimmer und zwei Nachrüstpositionen im Obergeschoss. Der Kunde möchte nun auch im Wohnzimmer vorhandene Anlagen möglichst behalten. Dein Mitarbeiter hält genau diese Änderung fest und gibt die Frage zur Prüfung weiter. Die beiden anderen Positionen werden dadurch nicht automatisch neu geöffnet.
Nach der fachlichen Rückmeldung erklärst du, welche Leistung dein Betrieb tatsächlich anbieten kann und welche Positionen unverändert bleiben. Muss eine neue Fassung erstellt werden, zeige die Änderungen ausdrücklich. Verschicke nicht einfach eine andere Gesamtsumme, bei der der Kunde selbst herausfinden muss, ob Austausch, Bedienung oder Montage verändert wurden.
Mit einer verständlichen Rückmeldung abschließen
Vereinbare, wer die offene Frage beantwortet und wann dein Betrieb sich dazu meldet. Ist der Umfang erklärt, frage nach dem gewünschten nächsten Schritt. Eine geklärte Angebotsposition ist noch keine Bestellung; halte die Entscheidung des Kunden separat fest.
Für zusätzliche Rollladenanfragen in Deutschland wählst du bei webRichtung Gebiet, Lieferart und Monatsobergrenze. Standard erreicht höchstens drei Anbieter, exklusiv nur einen durch webRichtung; daraus entsteht keine Kaufbindung des Interessenten. Nach der Registrierung führt die Begrüßungsmail zu webRichtung Customer. Dort siehst du den aktuellen Preis vor der Beauftragung.
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Häufige Fragen
Was frage ich, wenn der Kunde „alles elektrisch“ möchte?
Kläre, ob sich der Wunsch auf die Bedienung oder auf vollständig neue Anlagen bezieht. Beziehe die Antwort auf die betroffenen Öffnungen. Ob sich die gewünschte Änderung umsetzen lässt, prüft dein Fachteam.
Muss ich bei einer Änderung das ganze Angebot neu aufbauen?
Halte zunächst fest, welche Position sich ändern soll und welche unverändert bleibt. Ob daraus eine neue Angebotsfassung nötig wird, entscheidet dein Betrieb anhand des tatsächlichen Umfangs.
Wie verhindere ich Verwechslungen zwischen Fassungen?
Benenne die besprochene Fassung mit Datum und erläutere, welche Positionen geändert wurden. Kennzeichne intern, welche frühere Fassung dadurch ersetzt wurde.