bAV-Finanzierung beraten: Welchen Beitrag will der Arbeitgeber leisten?
Trenne Arbeitgeberbeitrag, Entgeltumwandlung und Zuschuss. So bereitest du einen klaren Gestaltungsauftrag für die betriebliche Altersvorsorge vor.
Ein Arbeitgeber möchte seine betriebliche Altersvorsorge ausbauen und fragt dich nach einem „guten Zuschuss“. Bevor du einen Tarif berechnest, braucht ihr eine gemeinsame Antwort darauf, was das Unternehmen finanzieren will. Ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag, ein Zuschuss zur Entgeltumwandlung und ein aus beiden Teilen bestehendes Modell können im Gespräch ähnlich klingen. Für den Personalbereich, die Abrechnung und die Beschäftigten bedeuten sie unterschiedliche Aufgaben. Als bAV-Anbieter machst du diese Unterschiede so greifbar, dass der Arbeitgeber einen konkreten Gestaltungsauftrag erteilen kann.
Beginne mit dem gewünschten Arbeitgeberbeitrag
Frage zuerst, welche Wirkung der Arbeitgeber mit seinem Geld erreichen möchte. Soll jeder einbezogene Beschäftigte einen Beitrag erhalten? Möchte das Unternehmen eigene Vorsorgebeiträge der Beschäftigten ergänzen? Oder sollen beide Möglichkeiten miteinander verbunden werden? Die Antwort beschreibt die gewünschte Finanzierungslogik. Sie sagt noch nichts darüber aus, welcher Durchführungsweg, welche Zusage oder welcher Vertrag dafür geeignet ist. Diese Ebenen gemeinsam zu benennen verhindert, dass ein gewünschter Geldbetrag schon als fertige Versorgung verstanden wird.
Lass dir erklären, ob ein monatlicher Betrag je Person oder ein gesamter betrieblicher Rahmen gemeint ist. Ein Gesamtbudget braucht Annahmen über den einbezogenen Personenkreis und dessen Entwicklung. Ein Betrag je Person braucht eine klare Beschreibung, für wen er unter welchen Bedingungen vorgesehen ist. Wenn die Geschäftsführung sagt, sie könne „erst einmal einen festen Betrag“ einsetzen, frage deshalb nach der Bezugsgröße. Diese kleine Rückfrage entscheidet darüber, welche Varianten du überhaupt sinnvoll gegenüberstellen kannst.
Halte außerdem fest, ob der Beitrag unabhängig von einer eigenen Entgeltumwandlung gewünscht ist. Ein Arbeitgeber kann mit einem allgemeinen Vorsorgebeitrag ein anderes Personalziel verfolgen als mit der Ergänzung freiwilliger Eigenbeiträge. Du musst daraus keine pauschale Empfehlung für ein Modell ableiten. Zeige vielmehr, welche Beschäftigten die jeweilige gewünschte Logik erreicht und welche individuelle Entscheidung zusätzlich erforderlich wäre. Dann beurteilt der Arbeitgeber die Wirkung seines Vorhabens anhand seiner eigenen Ziele.
Finanzierungsquelle und Versorgungszusage auseinanderhalten
Bei Entgeltumwandlung werden künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Versorgungsanwartschaft umgewandelt. Diese gesetzliche Einordnung steht in § 1 BetrAVG. Ein Arbeitgeberbeitrag stammt dagegen aus dem für die Vorsorge vorgesehenen Beitrag des Unternehmens. Für deine Erläuterung ist deshalb die Herkunft des Beitrags der erste Unterschied. Ob ein konkretes Modell passt und welche Zusage damit verbunden ist, muss anhand der tatsächlichen Gestaltung geklärt werden.
Ein kombiniertes Modell ist für die Beratung zunächst eine Beschreibung mehrerer Finanzierungsanteile. Schreibe diese Anteile einzeln auf: vorgesehener Arbeitgeberbeitrag, gewünschte Entgeltumwandlung und gegebenenfalls zusätzlich zu prüfender Zuschuss. Frage bei jedem Anteil nach Grundlage und Bedingung. So wird sichtbar, ob zwei Personen mit demselben Wort „Zuschuss“ tatsächlich denselben Geldfluss meinen. Eine gemeinsame Gesamtsumme allein erklärt weder den Beschäftigtenbeitrag noch die Verpflichtung, die das Unternehmen damit eingehen möchte.
Die Finanzierung ersetzt auch nicht die Prüfung der Zusage. § 1 BetrAVG unterscheidet verschiedene Zusageformen und enthält unterschiedliche Voraussetzungen, unter anderem für die reine Beitragszusage. Verwende deshalb keine Aussage wie „Der Versicherer übernimmt damit alles“. Lass die zuständige Fachprüfung klären, welche Arbeitgeberzusage vorgesehen ist und welche Verantwortung daran hängt. Für das Entscheidungsgespräch reicht eine verständliche Zuordnung: Wer zahlt welchen Beitrag, und welche Leistung beziehungsweise Verpflichtung wird damit konkret vereinbart?
Einen gesetzlichen Zuschuss mit seinen Bedingungen erklären
Für Entgeltumwandlung sieht § 1a Absatz 1a BetrAVG einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung vor, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Bedingung gehört unmittelbar zur Erklärung. Eine pauschale Aussage, jeder Arbeitgeber müsse in jeder bAV-Gestaltung immer denselben Zuschuss leisten, wäre zu weit. Lass die konkrete Anwendung anhand des tatsächlichen Entgelts und der maßgeblichen Regelungen prüfen.
Auch tarifliche Regelungen gehören früh auf den Tisch. § 19 BetrAVG ermöglicht tarifvertragliche Abweichungen unter anderem von § 1a. Bitte den Arbeitgeber deshalb um die für das Vorhaben einschlägigen Regelungen und lass deren Bedeutung fachlich prüfen. Ein allgemeines Unternehmensgespräch kann diese Prüfung vorbereiten, aber nicht durch die Aussage „Bei uns ist das üblich“ ersetzen. Das Ergebnis soll erklären, welche Vorgaben die angebotene Finanzierungsvariante tatsächlich berücksichtigen muss.
Wenn der Arbeitgeber bereits einen Beitrag zahlt, entsteht eine weitere konkrete Frage: Auf welcher Grundlage wird dieser bisher geleistet, und wie verhält er sich zum geplanten Modell? Leite eine Anrechnung oder Ersetzung bestehender Leistungen nicht aus einer ähnlichen Bezeichnung ab. Stelle die bisherige Vereinbarung und den neuen Vorschlag nebeneinander und beauftrage die erforderliche Prüfung. Für die Geschäftsführung ist dadurch erkennbar, welche Kosten neu entstehen und welche Zuordnung zunächst noch offen ist.
Den Personenkreis vor der Kostenbetrachtung klären
Lass den Arbeitgeber beschreiben, für welchen betrieblichen Personenkreis er die Gestaltung prüfen möchte. Dabei können vorhandene Versorgungssysteme und unterschiedliche Beschäftigungssituationen eine Rolle spielen. Die rechtliche Zulässigkeit einer Gruppenbildung gehört in die zuständige Fachprüfung. Deine Aufgabe ist zunächst, die gewünschte Reichweite eindeutig zu erfassen. „Für unser Team“ ist ein guter Einstieg, aber als Grundlage einer Finanzierungsentscheidung noch ungenau, wenn dahinter mehrere Standorte oder unterschiedlich geregelte Bestände stehen.
Für eine erste organisatorische Variantenbesprechung reichen zusammengefasste Angaben oft als Arbeitsgrundlage. Bitte beispielsweise um die Anzahl der Personen im betrachteten Bereich und um eine allgemeine Beschreibung bereits vorhandener Modelle. Verlange dafür keine Gesundheitsangaben oder vollständigen individuellen Vertragsakten. Wenn später personenbezogene Informationen erforderlich werden, klärt ihr Zweck, Umfang und den geeigneten geschützten Übermittlungsweg gesondert. So bleibt die erste Finanzierungsfrage auch ohne unnötige Sammlung persönlicher Einzelheiten bearbeitbar.
Ordne Veränderungen ausdrücklich ein. Soll der Vorschlag auch für zukünftige Eintritte betrachtet werden? Wie sollen Fälle mit verändertem Beschäftigungsumfang untersucht werden? Welche bestehenden Gruppen sind noch nicht geprüft? Das sind konkrete Anforderungen an die spätere Gestaltung und ihre Verwaltung. Sie müssen nicht im Erstentwurf gelöst sein. Sie sollen aber sichtbar werden, bevor eine scheinbar einfache Pro-Person-Zahl als dauerhaft vollständiger betrieblicher Aufwand präsentiert wird.
Drei Finanzierungsvarianten an derselben Aufgabe vergleichen
Für den Vergleich beschreibst du zunächst eine Variante mit einem eigenständigen Arbeitgeberbeitrag. Daneben steht eine Variante, die an eine Entgeltumwandlung anknüpft. Eine dritte verbindet beide Ansätze. Verwende für alle denselben betrachteten Personenkreis und denselben Betrachtungszeitraum. Ändert sich eine Annahme, steht das direkt bei der Variante. Andernfalls könnte die Geschäftsführung einen niedrigeren Gesamtaufwand mit einer besseren Lösung verwechseln, obwohl lediglich weniger Personen berücksichtigt wurden.
Trenne den gewünschten Beitrag vom noch zu prüfenden Gesamtaufwand. Zu einer betrieblichen Entscheidung können außerdem Beratung, Einrichtung und laufende Betreuung gehören, soweit diese tatsächlich angeboten und vereinbart werden. Lass dir die entsprechenden Leistungsbeschreibungen geben und ordne sie dem jeweiligen Auftrag zu. Behaupte keine üblichen Gebühren und unterstelle keine kostenlose Verwaltung. Der Arbeitgeber kann dann erkennen, ob er zwei vollständige Leistungsumfänge vergleicht oder ob bei einer Variante noch Arbeiten gesondert angeboten werden müssen.
Beurteile jede Variante zusätzlich aus Sicht der Beschäftigten. Welche Entscheidung müssten sie selbst treffen? Welche Angaben brauchen sie dafür? Welche Erklärung gehört in ein allgemeines Informationsangebot und welche in die persönliche Beratung? Eine reine Gegenüberstellung von Unternehmensbeiträgen beantwortet diese Fragen nicht. Wenn das Unternehmen einen leicht verständlichen Vorsorgebaustein wünscht, gehört deshalb auch die Verständlichkeit der Beitragslogik zur Bewertung. Halte fest, welche Erklärung dein Team konkret liefern kann.
Ein fiktiver Arbeitgeber entscheidet über die Logik
Das folgende Unternehmen und sämtliche Fallannahmen sind ausdrücklich erfunden.
Ein Arbeitgeber möchte für den betrachteten Beschäftigtenkreis einen eigenen Vorsorgebeitrag vorsehen. Zugleich möchte er Beschäftigten ermöglichen, eine zusätzliche Entgeltumwandlung zu besprechen. Die Geschäftsführung hatte beides zunächst „unser Zuschussmodell“ genannt. Im Variantenvergleich erkennt sie den Unterschied zwischen dem unabhängig gewünschten Unternehmensbeitrag und einer Ergänzung zur eigenen Umwandlung. Sie entscheidet, beide Bestandteile getrennt ausarbeiten zu lassen, damit die Beschäftigten den Ursprung ihrer Beiträge später nachvollziehen können.
Der Personalbereich bringt eine bestehende allgemeine Beschreibung einer älteren Versorgung mit. Ob deren Beitrag auf das neue Modell angerechnet werden könnte, ist noch ungeklärt. Dein Vorschlag enthält deshalb eine gesonderte Bestandsprüfung, bevor die neue Finanzierungsbeschreibung verbindlich verwendet wird. Die Geschäftsführung entscheidet zunächst über diese Prüfung und die anschließende Ausarbeitung zweier klar beschriebener Beitragsbestandteile. Ein bestimmter Versicherungsvertrag oder die Änderung bestehender Zusagen wird mit diesem Arbeitsauftrag noch nicht ausgewählt.
Die Abrechnung ergänzt, dass sie für die spätere Umsetzung eindeutige Angaben zum Beginn und zur Zuordnung der Beiträge benötigt. Ihr nehmt diese Anforderung in den Auftrag auf. Der Nutzen der Beratung liegt hier in einer nachvollziehbaren Gestaltungsentscheidung: Das Unternehmen weiß, welchen eigenen Beitrag es prüfen lassen möchte, welche zusätzliche Wahl Beschäftigte treffen können und welche bestehende Regelung vorher bewertet werden muss. Eine pauschale Aussage über Ersparnis oder spätere Rentenhöhe wäre für diese Entscheidung noch keine belastbare Grundlage.
Das Ergebnis in einen konkreten Gestaltungsauftrag übersetzen
Prüfe bei einem betrieblichen Gesamtbudget außerdem, welcher Zeitpunkt der Personalzahl zugrunde liegt. Ein heute genannter Bestand und eine geplante Einstellung ergeben unterschiedliche Rechenannahmen. Lass die Geschäftsführung bestätigen, ob sie eine Betrachtung des aktuellen Zustands oder zusätzlich ein ausdrücklich angenommenes Wachstumsszenario benötigt. Beide Darstellungen können nützlich sein, sofern ihre Grundlage sichtbar bleibt. Eine geplante Stelle wird dadurch weder als besetzt noch als künftige Teilnahme an der Versorgung behandelt.
Bei einer Veränderung der vorgeschlagenen Beitragslogik zeigst du anschließend auch, welche bereits vorbereiteten Unterlagen betroffen sind. Vielleicht muss die allgemeine Mitarbeiterinformation angepasst werden, vielleicht die Beschreibung für die Abrechnung. Benenne diese Folgearbeit im konkreten Angebot. So entscheidet das Unternehmen über eine vollständige Änderung mit verständlichen Auswirkungen, statt nur einen neuen Beitragsbetrag freizugeben und die dafür nötigen Arbeiten später überraschend nachzuholen.
Formuliere das Ergebnis so, dass Arbeitgeber und Fachbearbeitung dieselbe Aufgabe verstehen. Benenne den betrachteten Personenkreis, die gewählte Finanzierungslogik, die offenen Bestandsfragen und den gewünschten Leistungsumfang. Ergänze, wer die rechtlichen, steuerlichen und abrechnungsbezogenen Punkte im konkreten Fall bearbeitet. Die Zuständigkeit richtet sich nach tatsächlicher Qualifikation und Beauftragung. Ein Vermittlerangebot sollte deutlich machen, welche eigene Leistung enthalten ist und für welche Bewertung eine weitere zuständige Fachperson benötigt wird.
Lege auch fest, welches Ergebnis der nächste Auftrag liefern soll. Das kann eine geprüfte Variantenbeschreibung mit den zugehörigen Beitragsbestandteilen sein, ergänzt um die für die Entscheidung erforderliche Kosten- und Ablaufdarstellung. Eine Produktberechnung ist erst dann hilfreich, wenn sie auf dieser gemeinsamen Grundlage beruht. Beschreibe beim Angebot deshalb die benötigten Informationen und das vorgesehene Ergebnis zusammen. So versteht der Arbeitgeber, warum du genau diese Arbeit empfiehlst und wofür er sie beauftragen würde.
Vor der Vorstellung im Unternehmen sollte die gewählte Beitragslogik mit ihrer fachlich geprüften Grundlage übereinstimmen. Lass Aussagen zum Arbeitgeberbeitrag, zur möglichen Entgeltumwandlung und zu den nächsten individuellen Schritten gemeinsam durchsehen. Stimmen Beitragstext und tatsächlicher Auftrag noch nicht überein, wird genau dieser Punkt geklärt. Danach kann die Geschäftsführung einen konkreten weiteren Schritt wählen: die ausgearbeitete Variante weiterverfolgen, eine andere Logik prüfen lassen oder eine noch fehlende Bestandsfrage zuerst beantworten lassen.
Neue Arbeitgeberkontakte für deine bAV-Beratung
Auf der Branchenseite für bAV-Leads findest du das tatsächliche Angebot und die Registrierung für webRichtung Customer. Die Anfrage nennt den Finanzierungswunsch als Gesprächsrichtung. Die konkrete Gestaltung erarbeitest du mit dem Unternehmen. Den aktuellen Preis des Leadauftrags siehst du vor der verbindlichen Bestellung.