Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB") für freie Mitarbeit
bei der
webRichtUng GmbH
Vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Richter
Dreischeibenhaus
D-40211 Düsseldorf
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, Sitz: Düsseldorf
Registernummer: HRB 84350, USt.-ID: DE 26 66 68 17 5
- nachfolgend "Auftraggeber" genannt
1 Allgemeines
1.1 Der Auftraggeber bietet natürlichen Personen, welche entweder freiberuflich oder gewerblich Tätig sind, (im nachfolgenden freier Mitarbeiter genannt) die Möglichkeit gegen Vergütung die Erstellung und Bearbeitung von Texten und/oder Übersetzungen und/oder Durchführung eines Lektorats und/oder Korrektorats sowie gegeben falls nach Vereinbarung weitere Dienstleistungen aus dem Leistungsspektrum des Auftraggebers an zu erstellen.
2 Vergütung
2.1 Der freie Mitarbeiter wird — sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde — pro Auftrag pauschal bezahlt.
2.2 Die Vergütung der Aufträge ist unterschiedlich und wird dem freien Mitarbeiter vor Annahme des Auftrags angezeigt.
2.3 Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich monatlich innerhalb der ersten 10 Tage des Folgemonats eine spezifizierte Abrechnung in Form einer Rechnung zu erstellen.
2.4 Die Auszahlung erfolgt auf das in der Rechnung anzugebende Konto des freien Mitarbeiters ca. 14 Tage nach Rechnungseingang.
2.5 Steuern, Sozialversicherungsbeiträge etc. werden, da kein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, vom Auftraggeber nicht abgeführt. Die Erfüllung von Abgaben und Versicherungsleistungen ist, soweit erforderlich, Sache des freien Mitarbeiters.
2.6 Der Auftraggeber hat das Recht die Abrechnung auf monatliche Gutschriften seinerseits umzustellen. Eine diesbezügliche Änderung wird rechtzeitig angekündigt.
3 Vertragsdauer und Kündigung
3.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zustimmung und Zusendung der persönlichen Zugangsdaten für das Webportal durch den Auftraggeber.
3.2 Ab dem Moment des Inkrafttretens dieser AGB, regelt diese dann ausschließlich alle Inhalte dieser Vertragsbeziehung.
3.3 Das Vertragsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen jederzeit gekündigt werden.
3.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
3.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. Der Auftraggeber hat zusätzlich die Möglichkeit die Kündigung über das Portal selbst auszusprechen. Diese wird dem freien Mitarbeiter dann beim nächsten Login angezeigt, zusätzlich versendet der Auftraggeber in diesem Fall einen Hinweis auf die Kündigung per E-Mail.
3.6 Von dem Auftraggeber überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel sind mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unaufgefordert zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.
4 Krankheit, Urlaub, sonstige Arbeitsverhinderung
4.1 Dem freien Mitarbeiter steht kein Vergütungsanspruch zu, wenn er infolge von Krankheit oder sonstiger Arbeitsverhinderung an der ihm obliegenden Leistungserbringung nach diesem Vertrag verhindert ist.
4.2 Der freie Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Urlaub.
5 Weisungsfreiheit
5.1 Der freie Mitarbeiter unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers (Weisungsfreiheit in inhaltlicher Hinsicht). Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeiten (Zeit, Dauer und Art der Arbeitsausübung) selbstständig tätig und vollkommen frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen.
5.2 Der freie Mitarbeiter erfüllt die ihm angebotenen Aufträge nach eigenem Ermessen in den Räumen des Auftraggebers oder von jedem anderen Ort seiner Wahl aus. Der freie Mitarbeiter ist nicht an Vorgaben bezüglich seiner Arbeitszeiten gebunden. Projektbezogene Vorgaben des Auftraggebers sind allerdings einzuhalten, ebenso fachliche Vorgaben des Auftraggebers, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.
5.3 Der freie Mitarbeiter ist in der Entscheidung, einen angebotenen Auftrag anzunehmen, frei.
5.4 Gegenüber den Angestellten des Auftraggebers hat der freie Mitarbeiter keine Weisungsbefugnis.
6 Rechte und Pflichten des freien Mitarbeiters
6.1 Der freie Mitarbeiter hat die Leistungen nach Maßgabe der konkreten Anforderungen und Leistungsbeschreibungen des Auftraggebers zu erbringen. Die zeitlichen Vorgaben des Auftraggebers sind zu beachten. Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, bei der Vertragsdurchführung auftretende Abwicklungsschwierigkeiten oder vorhersehbare Verzögerungen unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
6.2 Der freie Mitarbeiter hat für die Auftragsabwicklung bezüglich der Texterstellung und -bearbeitung das Webportal des Auftraggebers zu nutzen, wenn nicht in Ausnahmefällen ausdrücklich anders gewünscht. Die Vorgaben des Auftraggebers zur Verwendung des Portals sind dabei strikt einzuhalten.
6.3 Bei der Erstellung und Bearbeitung der Texte hat der freie Mitarbeiter sicher zu stellen, dass mit den von ihm erstellten und/oder bearbeiteten Texten keine Rechte Dritter verletzt oder beeinträchtigt werden, wie beispielsweise Marken-, Namens-, Urheber- oder Datenschutzrechte. Des Weiteren dürfen die Inhalte nicht illegal, pornographisch, gewaltverherrlichend, rechtsextremistisch, verleumderisch oder persönlichkeitsverletzend sein oder gegen Strafvorschriften verstoßen.
6.4 Der freie Mitarbeiter versichert, dass alle Urheberrechte der Texte, die er für den Auftraggeber erstellt oder bearbeitet, beim freien Mitarbeiter liegen.
6.5 Der Auftraggeber hat das Recht innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung (Absendung des Textes im Webportal) Korrekturen nach eigenem Ermessen oder auf Verlangen seines Kunden zu verlangen. Der Auftraggeber zahlt unabhängig davon die Vergütung für entsprechende Texte bereits vor Ablauf dieser Frist aus. Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich im Gegenzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen evtl. Korrekturwünsche umzusetzen.
6.6 Der freie Mitarbeiter stellt den Auftraggeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Bestimmungen Ziffer 6 Abs. 1 bis 4 durch den freien Mitarbeiter beruhen.
6.7 Der freie Mitarbeiter hat das Recht, unter Beachtung der Bestimmungen Ziffer 10, auch für dritte Auftraggeber tätig zu sein.
7 Pflicht zur höchstpersönlichen Aufgabenerfüllung
7.1 Der freie Mitarbeiter ist verpflichtet, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen. Die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
8 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem freien Mitarbeiter die Anforderungen zu erläutern, unter denen die Erledigung der Leistungen erfolgen soll.
8.2 Das Webportal des Auftraggebers wird dem freien Mitarbeiter entsprechend der technischen und rechtlichen Möglichkeiten des Zugangs zu einem Internetzugang zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für eine ständige Verfügbarkeit des Portals. Er bemüht sich, soweit von ihm beherrschbar und vertretbar, das Serviceangebot an sieben Tagen pro Woche und für einen Zeitraum von vierundzwanzig Stunden zur Verfügung zu stellen.
9 Rechtserwerb des Auftraggebers
9.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Auftraggeber, mit dem Zugang der Texte über das Webportal oder bei Übersendung per Email durch den Zugang dieser Email beim Auftraggeber oder bei Erstellung in den Räumen des Auftraggebers bei Speicherung im dort vorhandenen Netzwerk, sämtliche Rechte an den erbrachten Leistungen erwirbt. Der freie Mitarbeiter räumt dem Auftraggeber sämtliche Urheberrechte räumlich und zeitlich unbeschränkt und ausschließlich, insbesondere sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sowie alle sonstigen Rechte zur Wiedergabe, Verbreitung, Übermittlung, Vervielfältigung und Zugänglichmachung der von ihm dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten und bearbeiteten Texte, in allen Medien ein.
9.2 Insbesondere wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, die Inhalte den Kunden des Auftraggebers und deren Nutzern zugänglich zu machen, zur Verfügung zu stellen und zur Nutzung zu überlassen.
9.3 Diese Einräumung der o.g. ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte gilt insbesondere für die Nutzung, den Abruf, die Zurverfügungstellung, Speicherung und Wiedergabe über sämtliche stationäre und portable Medien, Geräte und Kommunikationsnetze, Verbreitungs- und Übertragungswege, -verfahren, -techniken und -dienste mittels sämtlicher Übertragungsprotokolle und -sprachen.
9.4 Die Einräumung der o.g. ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte gilt auch für die Nutzung im Rahmen jeglicher Form der Werbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit, unabhängig davon, ob diese kommerziellen oder anderen Zwecken dient.
9.5 Der freie Mitarbeiter verzichtet ausdrücklich auf sein Recht als Urheber bezeichnet oder genannt zu werden. Der Auftraggeber nimmt diesen Verzicht an.
9.6 Der Auftraggeber wird seitens des freien Mitarbeiters ermächtigt, an den von ihm erstellten und bearbeiteten Texten, Änderungen vorzunehmen. Der freie Mitarbeiter verzichtet insoweit auf seine Rechte. Der Auftraggeber nimmt diesen Verzicht an.
9.7 Die Nutzungseinräumung und die damit verbundene Leistung ist Bestandteil der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung.
9.8 Die Einräumung der o.g. Rechte gilt auch für sämtliche Texte, welche der freie Mitarbeiter in der Vergangenheit dem Auftraggeber bzw. dessen Rechtsvorgängern überlassen hat.
10 Nutzung des Webportals
10.1 Nach Vertragsabschluss erhält der freie Mitarbeiter Zugangsdaten zum Webportal des Auftraggebers, über das alle Aufträge, wenn nicht anders angegeben, abzuwickeln sind. Die Zugangsdaten sind sorgfältig geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verlust der Zugangsdaten muss der Auftraggeber unverzüglich informiert werden. Das Webportal darf ausschließlich für den vorgegebenen Zweck verwendet werden. Jegliche Handlungen, die die Technik des Webportals beschädigen könnten, sind ausdrücklich zu unterlassen. Bei technischen Problemen in der Auftragsabwicklung ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
11 Abwerbung / Konkurrenzschutz
11.1 Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Kundendaten dürfen ausschließlich zur Erfüllung des erteilten Auftrags verwendet werden. Es ist dem freien Mitarbeiter untersagt auf eigene Rechnung für die Kunden des Auftraggebers zu arbeiten, dies gilt für die Zeit der Vertragsdauer und bis zu zwei Jahre nach Beendigung der freien Mitarbeit. Alle potenziellen Kunden, die aufgrund der Werbemaßnahmen des Auftraggebers, oder aufgrund der Tätigkeit des freien Mitarbeiters für den Auftraggeber, auf den freien Mitarbeiter zukommen, sind an den Auftraggeber weiterzuleiten. Der freie Mitarbeiter hat keinen Anspruch darauf, dass die so gewonnenen Kunden ihm zugeteilt werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung verpflichtet sich der der freie Mitarbeiter in jedem Einzelfall eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- Euro an den Auftraggeber zu zahlen. Weitergehende Entschädigungsansprüche bleiben dem Auftraggeber vorbehalten.
12 Verschwiegenheitspflicht
12.1 Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch über die Vertragsdauer hinaus Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für bereits in der Vergangenheit durch den freien Mitarbeiter erlangte Kenntnisse.
12.2 Der freie Mitarbeiter hat über alle Tatsachen und Umstände, die den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens oder eines Dritten betreffen, der mit dem Auftraggeber in Geschäftsbeziehung steht und die nicht als offenkundig anzusehen sind, sowohl gegenüber Dritten wie auch gegenüber nicht berechtigten Arbeitnehmern des Auftraggebers strengstens Stillschweigen zu bewahren. Die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten. Vertrauliche und geheim zu haltende Schriftstücke, Zeichnungen oder grafische Entwürfe sind unter Verschluss zu halten.
12.3 Über die angebotenen und bezahlten Honorare hat der freie Mitarbeiter dritten Personen gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist, Angaben über sein Einkommen zu machen, wie beispielsweise gegenüber dem Finanzamt, der Bundesagentur für Arbeit oder einer sonstigen staatlichen Stelle.
12.4 Dem freien Mitarbeiter ist es ausdrücklich untersagt, die Kunden des Auftraggebers oder den Auftraggeber selbst als Referenz zu nennen.
12.5 Die vorgenannten Verpflichtungen gelten gleichermaßen auch für bereits vor Vertragsbeginn erlangte Kenntnisse und auch nach Beendigung der freien Mitarbeit.
12.6 Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Verschwiegenheitspflicht vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- Euro, welche sofort zur Zahlung fällig ist.
12.7 Weitergehender Schadensersatz sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bleiben vorbehalten.
13 Gerichtsstand
13.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftraggebers.
14 Mitteilungen
14.1 Sämtliche nach diesem Vertrag von einer Partei gegenüber der anderen Partei vorzunehmende Mitteilungen gelten mit dem Tag der Zustimmung als abgegeben.
14.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über etwaige Änderungen informieren, die sich in Bezug auf ihre Adressen oder Kommunikationseinrichtungen ergeben. Die ausschließliche Änderung der Stammdaten im Webportal ist nicht ausreichend.
15 Datenschutz
15.1 Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem freien Mitarbeiter erhebt der Auftraggeber personenbezogene Daten des Auftragnehmers.
15.2 Diese personenbezogenen Daten sind Angaben die der freie Mitarbeiter selbst im Zuge seiner Bewerbung oder bei der Nutzung des Webportals gemacht hat, z.B. postalische Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, etc.. Aus diesen Daten erstellt der Auftraggeber ein Nutzerkonto für den Auftragnehmer und nutzt die angegebenen Kontaktwege zur Kommunikation innerhalb der Geschäftsbeziehung. Die Angaben Name, postalische Anschrift, E-Mail und Telefon sind erforderlich. Darüber hinaus, kann der freie Mitarbeiter auf freiwilliger Basis weitere Angaben machen, wie z.B. Themen für die er sich interessiert. Diese helfen dem Auftraggeber den freien Mitarbeiter besser einschätzen zu können und so evtl. aus Sicht des freien Mitarbeiters passenderer Auftragsangebote zu machen.
15.3 Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des freien Mitarbeiters erfolgt nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages. Der freie Mitarbeiter erteilt zu der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten insoweit seine Zustimmung.
16 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
16.1 Die Parteien haben von der Möglichkeit des Abschlusses eines Anstellungsvertrages bewusst keinen Gebrauch gemacht. Die Parteien beabsichtigen mit dem vorliegenden Vertrag keine Umgehung arbeitsrechtlicher oder arbeitsgesetzlicher Schutzvorschriften. Ziel ist es, dem freien Mitarbeiter die volle Entscheidungsfreiheit bei der Verwertung seiner Arbeitskraft zu belassen. Die Parteien beabsichtigen nicht, eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche, wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit zu begründen.
17 Änderung der AGB
17.1 Eine Änderung der AGB ist aufgrund von rechtlichen und/oder technischen Vorgaben jederzeit möglich. In diesem Fall wird der Anbieter den Nutzer per E-Mail über die geplanten Änderungen informieren und dem Nutzer die Möglichkeit einräumen, innerhalb von vier Wochen den Änderungen der AGB zu widersprechen oder zu kündigen. Widerspricht der Nutzer nicht ausdrücklich, bekundet er durch sein Schweigen die Zustimmung zu den Änderungen. Auf diese Rechtsverbindlichkeit des Schweigens wird der Anbieter den Nutzer im Rahmen der Information zur Änderungen der AGB explizit hinweisen.
18 Salvatorische Klausel
18.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Die Parteien vereinbaren, die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.