--- title: "E-Rechnungspflicht: Diese Ausnahmen gibt es" description: "Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise, B2C, Kleinunternehmer: Welche Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht gelten und was du trotzdem beachten musst." type: "wissen" product: "documents" slug: "e-rechnung-ausnahmen" source_language: "de" target_languages: ["de"] published: "2026-06-10" status: "publish" faq_json: [{"q":"Welche Rechnungen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen?","a":"Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise, Rechnungen an Endverbraucher (B2C) sowie Rechnungen über bestimmte steuerfreie Umsätze."}, {"q":"Gilt die E-Rechnungspflicht für Rechnungen an Privatkunden?","a":"Nein. Die Pflicht betrifft Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). An Endverbraucher darfst du weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen stellen."}, {"q":"Sind Kleinunternehmer eine Ausnahme?","a":"Teilweise: Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind nach aktueller Rechtslage von der Ausstellungspflicht befreit, müssen E-Rechnungen aber empfangen können."}, {"q":"Was gilt bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro?","a":"Sie dürfen weiterhin als Papier- oder einfache PDF-Rechnung ausgestellt werden. Als Empfänger musst du sie wie andere Belege geordnet aufbewahren."}, {"q":"Entbindet eine Ausnahme von der Aufbewahrungspflicht?","a":"Nein. Auch ausgenommene Rechnungen bleiben aufbewahrungspflichtige Belege und müssen über die gesetzlichen Fristen geordnet und unverändert aufbewahrt werden."}] language: "de" source_id: "wissen/e-rechnung-ausnahmen" source_hash: "098764cce047464f0b454f57ca279bfecba2593afa9b78843ec45078a6ef42c6" --- Die E-Rechnungspflicht im B2B kennt klar definierte Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise, Rechnungen an Endverbraucher (B2C) sowie Rechnungen über bestimmte steuerfreie Umsätze müssen nicht als strukturierte E-Rechnung ausgestellt werden. Zusätzlich sind Kleinunternehmer nach aktueller Rechtslage von der Ausstellungspflicht befreit – die Empfangspflicht bleibt davon unberührt. ## Die wichtigsten Ausnahmen im Überblick - **Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro:** etwa Tankquittungen oder Bürobedarf – hier genügt weiterhin Papier oder PDF. - **Fahrausweise:** Tickets im Personenverkehr sind ausgenommen. - **B2C-Umsätze:** Rechnungen an Privatpersonen fallen nicht unter die Pflicht, denn sie gilt nur zwischen inländischen Unternehmen. - **Bestimmte steuerfreie Umsätze:** Für einzelne nach dem Umsatzsteuergesetz steuerfreie Leistungen besteht keine E-Rechnungspflicht. - **Kleinunternehmer:** von der Ausstellungspflicht befreit, nicht aber vom Empfang – Details im Artikel [E-Rechnung für Kleinunternehmer](/de/wissen/e-rechnung-pflicht-kleinunternehmer.html). Daneben laufen Übergangsfristen, in denen auch sonst betroffene Unternehmen noch Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen dürfen. Die genaue Abgrenzung einzelner Fälle solltest du mit deiner Steuerberatung klären, da die Verwaltung die Regeln seit 2024 mehrfach konkretisiert hat. ## Der häufigste Denkfehler: Ausnahme heißt nicht „egal" Eine Ausnahme von der E-Rechnungspflicht ist keine Ausnahme von den übrigen Pflichten. Drei Dinge gelten weiter: 1. **Aufbewahrung:** Auch eine Kleinbetragsrechnung ist ein Buchungsbeleg und muss über die gesetzliche Frist aufbewahrt werden. 2. **Ordnung und Auffindbarkeit:** Belege müssen geordnet und für eine Prüfung nachvollziehbar abgelegt sein. 3. **Empfang:** Selbst wenn du keine E-Rechnungen ausstellen musst – bekommst du welche, musst du sie annehmen und im strukturierten Original sichern. In der Praxis entsteht so ein gemischter Belegbestand: XRechnungen vom Großhändler, PDF-Rechnungen aus der Übergangszeit, Papierquittungen vom Tanken. Genau dieser Mix macht eine einheitliche digitale Ablage wertvoll. ## Gemischte Belege, ein Archiv Statt für jede Belegart einen eigenen Prozess zu pflegen, führst du besser alles an einem Ort zusammen. Mit [webRichtung documents](https://www.webrichtung.de/module/documents/) landen Belege auf dem Weg im System, der gerade passt: per Browser-Upload, direkt vom Scanner (WebDAV), per SFTP oder automatisch aus deinem Rechnungspostfach. Jedes Dokument wird gelesen und klassifiziert, sodass du es später über Inhalt, Typ, Datum oder Betrag findest – und im GoBD-Archiv mit Object Lock für 6, 8 oder 10 Jahre unveränderbar aufbewahrst. So spielt es für deine Ablage keine Rolle mehr, ob ein Beleg unter die E-Rechnungspflicht fällt oder unter eine Ausnahme: Der Prozess ist derselbe, die Nachweisbarkeit auch. ## Kurz-Check: Bist du betroffen? Vier Fragen, die du dir der Reihe nach stellen kannst: 1. **Verkaufst du an Unternehmen im Inland?** Wenn nein (nur B2C), bist du von der Ausstellungspflicht nicht erfasst. 2. **Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG?** Dann bist du bei der Ausstellung entlastet. 3. **Stellst du Rechnungen über 250 Euro?** Kleinbeträge darunter bleiben ausgenommen. 4. **Empfängst du Rechnungen von Unternehmen?** Dann gilt die Empfangspflicht – unabhängig von allen Antworten zuvor. Im Zweifel hilft die Steuerberatung bei der Einordnung deines konkreten Falls. Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.